
DüsselDog Days 2026
Informationen für Besucher:innen
Zwei Tage Inspiration, Action und Shopping – mit und ohne Hund.
Darum lohnt sich dein Besuch
Hol dir Tipps, probiere Neues aus und genieße ein Wochenende voller Pfotenpower.

Erlebnis-Messe
Shows, Workshops, Talks und Shopping – alles rund um den Hund.

Beratung & Wissen
Training, Gesundheit, Ernährung und Verhalten – Expert:innen live vor Ort.

Community & Wohlfühlen
Hundefreundliche Gastro, Kids-Bereich und Chill-Out-Zonen.
Tickets & Öffnungszeiten
Datum: 24.–25. Oktober 2026
Ort: Blumengroßmarkt Düsseldorf
Öffnungszeiten: Samstag 14–20 Uhr · Sonntag 10–18 Uhr
Tickets: Tagesticket 8 € · Hunde 1€ · Samstagabend Ticket ab 18 Uhr 4€ · Kinder bis einschließlich 14 Jahre Frei
Hunde auf dem Gelände
- Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände – ausnahmslos, in den Hallen und im Außenbereich.
- Maulkorb- und Leinenpflicht für Rassen nach § 3 und § 10 LHundG NRW.
- Respektvoller Umgang zwischen allen Zwei- und Vierbeinern.
- Wasserstationen vorhanden.
- Bitte den EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung mitbringen.
Wichtige Besucher-Hinweise für das Führen von Hunden
Damit alle Zwei- und Vierbeiner einen sicheren und entspannten Messetag verbringen können, gelten auf unserem gesamten Veranstaltungsgelände die Bestimmungen des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) sowie strenge Tierschutzstandards.
Allgemeine Leinenpflicht
Auf dem gesamten Messegelände (Hallen & Außenbereich) gilt für alle Hunde ausnahmslos eine Leinenpflicht. Zum Schutz und zur Sicherheit aller Anwesenden muss der Hund an einer kurzen, führigen Stadtleine gehalten werden; die Verwendung von Flexileinen (Rollleinen) ist nicht zulässig und genügt den Sicherheitsanforderungen nicht.
Regelungen für Rassen nach § 3 und § 10 LHundG NRW
Für Rassen gemäß § 3 (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier) und § 10 (u. a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Rottweiler) sowie deren Kreuzungen gilt die gesetzliche Maulkorb- und Leinenpflicht.
Erlaubnisnachweis
Maulkorbbefreiung
Führung des Hundes
Tierwohl, Gesundheit & Qualzuchtmerkmale (§ 11b TierSchG)
Ein Messebesuch bedeutet durch viele Menschen, Geräusche, Reize und Wärme eine erhebliche körperliche und mentale Belastung.
Gemäß § 11b Tierschutzgesetz (TierSchG) ist das Züchten von Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen (sog. Qualzuchten), verboten. Solche gesundheitlichen Einschränkungen können auf einer Messe gefährlich werden:
Atemnot & Hitzestress (Brachyzephalie)
Die besondere Geräusch- und Reizkulisse, die Personendichte sowie die Umgebungstemperaturen auf einer Messe stellen für Hunde eine erhebliche physische und psychische Belastung dar. Bei brachyzephalen Hunderassen (Symptomkomplex der Kurzköpfigkeit/Kurzschnäuzigkeit) führt dies aufgrund der anatomisch verengten Atemwege zu gravierenden Einschränkungen der Thermoregulation und der Sauerstoffversorgung. Unter Belastung und Stress drohen rasch akute, lebensbedrohliche Zustände wie Atemnot oder ein Hitzschlag.
Zum Schutz der Tiere vor unnötigen Schmerzen, Leiden und gesundheitlichen Schäden (§ 1 TierSchG, § 11b TierSchG) gelten für den Messebesuch folgende behördlich abgestimmte Zulassungsbestimmungen:
1. Ausschluss vom Messebesuch
Aufgrund der ausgeprägten Ausprägung brachyzephaler Merkmale und des damit verbundenen extrem hohen gesundheitlichen Risikos sind Vertreter folgender Rassen (sowie deren Mischlinge) vom Besuch der Messe grundsätzlich ausgeschlossen:
- Französische Bulldogge
- Englische Bulldogge
- Mops
- Boston Terrier
- Pekinese
- Japan Chin
2. Einzelfallprüfung durch den veterinärmedizinischen Dienst
Hunde folgender brachyzephaler bzw. brachyzephal geprägter Rassen unterliegen bei Ankunft einer verbindlichen Einzelfallprüfung:
Betroffene Rassen anzeigen (26)
- Deutscher Boxer
- Shih Tzu
- Brüsseler Griffon / Belgischer Griffon (Griffon Bruxellois)
- Cavalier King Charles Spaniel
- King Charles Spaniel (Englischer Spielspaniel)
- Lhasa Apso
- Bordeauxdogge
- Bullmastiff
- Chinesischer Shar-Pei
- Chow-Chow
- Affenpinscher
- Chihuahua
- Staffordshire Bullterrier
- Tibet-Spaniel
- Cane Corso Italiano (Italienischer Corso-Hund)
- Mastino Napoletano (Neapolitanische Dogge)
- Do-Khyi (Tibet-Dogge / Tibet-Mastiff)
- Amerikanische Bulldogge
- Bullboxer
- Zwergspitz (Pomeranian)
- Malteser
- Yorkshire-Terrier
- Zwergpinscher
- Border-Terrier
- Basset Hound
- Cocker Spaniel
Die Begutachtung erfolgt vor Ort durch den anwesenden Messetierarzt. Sollten im Rahmen der Sichtung klinische Symptome einer respiratorischen Einschränkung, Atemgeräusche oder sonstige Anzeichen einer Überlastung festgestellt werden, kann dem Hund der Einlass im Wege des vorsorglichen Tierschutzes verwehrt werden.
Weitere Belastungen
Einlassvorbehalt zur Vorsorge
Bitte prüfe im Sinne deines Tieres eindringlich, ob der Messebesuch für deinen Hund zumutbar ist. Unser Veranstaltungsteam behält sich ausdrücklich vor, Hunden mit deutlichen Qualzuchtmerkmalen oder sichtbaren akuten Belastungssymptomen (wie z. B. schwerer Atemnot) zum Schutz des Tieres den Einlass zu verwehren bzw. sie vorsorglich vom Messegelände zu verweisen.
Impfschutz
Bitte denk an den EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung für deinen Hund.
Wir danken dir für dein Verständnis und deine Mithilfe für ein sicheres und tiergerechtes Miteinander!
Anreise & Parken
Der Blumengroßmarkt liegt zentral in Düsseldorf und ist gut an den ÖPNV angebunden. Nutze die U-Bahn-Haltestellen in der Nähe oder reise bequem mit dem Auto an.
- Adresse: Ulmenstraße 275, 40468 Düsseldorf
- ÖPNV: Bahnhaltestelle „D-Großmarkt“ 200m Fußweg
- Parken: Begrenzte Anzahl an Parkplätzen auf dem Gelände (4€ pro Parkticket)
Barrierefreiheit
- Das gesamte Messegelände ist barrierefrei zugänglich.
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung sind vorhanden.
- Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.
- Begleitpersonen erhalten ein kostenloses Ticket – bitte dazu kurz vor Ort an der Information melden.
Diese Marken sind dabei
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